Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt (9 Abschnitte)
  1. I. Grundlegende Bestimmungen
  2. II. Vertragssprache
  3. III. Zustandekommen des Vertragsschlusses
  4. IV. Preise und Zahlung
  5. V. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
  6. VI. Lieferzeit
  7. VII. Eigentumsvorbehalt
  8. VIII. Gewährleistung und Mängelrüge
  9. IX. Sonstiges

I. Grundlegende Bestimmungen

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Julian Baumgaertner/Odin’s Wolves) über die Internetseite www.odins-wolves.com schliessen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeten eigenen Bedingungen widersprochen.

2. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

II. Vertragssprache

Dieser Vertrag wird in deutscher, englischer und weiteren Sprachen verfasst. Massgeblich und rechtlich verbindlich ist ausschliesslich die deutsche Fassung. Englische und weitere anderssprachige Fassungen dienen lediglich der Information. Die deutschsprachige Fassung finden Sie hier.

III. Zustandekommen des Vertragsschlusses

1. Gegenstand des Vertrages ist der Kauf von Waren.

2. Die Inserate auf unserer Website stellen lediglich eine unverbindliche Invitatio ad offerendum und keinesfalls ein verbindliches Angebot dar.

3. Die Aufgabe der Bestellung durch das Absenden des Warenkorbs im letzten Bestellschritt stellt ein verbindliches Angebot Ihrerseits dar, das wir annehmen oder ablehnen können. Die Bestellbestätigung stellt lediglich die Eingangsbestätigung dieses Angebots und noch keine Annahmeerklärung unsererseits dar.

4. Der Vertragsschluss erfolgt, indem wir Ihr auf den Kauf der bestellten Waren gerichtetes Angebot annehmen. Sofern keine gesonderte Annahmeerklärung erfolgt, gilt die Versandbenachrichtigung als Annahme Ihres Angebots.

IV. Preise und Zahlung

1. Bei Verkäufen innerhalb der Europäischen Union ist in unseren Preisen die Umsatzsteuer enthalten. Liefer-, Versand- und Verpackungskosten sind in unseren Preisen nicht enthalten, sondern werden im letzten Bestellschritt gesondert ausgewiesen.

2. Bei Verkäufen in Länder ausserhalb der Europäischen Union enthalten unsere Preise keine Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei Verkäufen in Länder ausserhalb der Europäischen Union können Zölle und Steuern anfallen, die vom Käufer zu tragen sind.

3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschliesslich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden nicht oder zumindest in niedrigerer Höhe angefallen ist.

V. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

VI. Lieferzeit

1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschliesslich unverbindliche Angaben.

2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3. Der Besteller kann uns zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer Lieferfrist in Textform auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin oder eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist erfolglos verstreichen lassen, ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe nicht oder zumindest nicht in geltend gemachter Höhe entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht zum Zeitpunkt, zu dem der Besteller in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät, auf den Besteller über.

5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten einer Klage gemäss § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

VIII. Gewährleistung und Mängelrüge

1. Soweit die in unseren Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd massgebend.

2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn sie a) nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist, b) sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und c) nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschliesslich der Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.

Soweit nicht zwischen dem Besteller und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn sie a) sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, b) nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Besteller erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äusserungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden, c) nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, und d) nicht mit dem Zubehör einschliesslich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderer Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Besteller erwarten kann.

Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Besteller vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und dass die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung ist der Besteller von der Herabsetzung des Kaufpreises oder vom Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen ersten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.

4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

5. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen oder Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden sind und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab dem Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, zu dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, an dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Besteller übergeben wurde. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

9. Sofern und soweit gesetzliche Vorgaben nichts anderes bestimmen, gelten die in VIII.1.-8. bezeichneten Rechte nur, wenn der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz innerhalb der Europäischen Union hat. Sie gelten nicht für Kaufverträge, die mit Parteien ausserhalb der Europäischen Union geschlossen werden und die Lieferung in Staaten erfolgt, die nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union sind.

IX. Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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